Fortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) belastet Schöngeising

Wappen von Schöngeising

In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den negativen Auswirkungen der aktuellen Fortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms, die eine künftige Entwicklung in Schöngeising beeinflussen wird und finanzielle Nachteile für gewisse Einwohner unseres Ortes beinhaltet.

 

 

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(Foto Freistaat Bayern – LEP)

 

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

 

Seit über 30 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

 

Bisher hatte man die Fortschreibungen, die den aktuellen Entwicklungen Rechnung trug, ohne große Beratungen in Schöngeising zugestimmt. 

Doch diesmal sah dies anders aus, denn Schöngeising soll vom „Verdichtungsraum“ in den „allgemein ländlichen Raum“ herabgestuft werden.

Was dies genau für Auswirkungen haben wird, ist noch nicht genau bekannt, aber neben einem Wegfall der sogenannten „Ballungsraumzulage“ für die Bürgerinnen- und Bürger, die diese bisher bezogen haben, sieht der Gemeinderat vor allem Einschränkungen in der künftigen baulichen Entwicklung.

 

Der Gemeinderat widersprach einstimmig der geplanten neuen Eingruppierung. 

 

 

 

Thomas Totzauer

Bürgermeister

 

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